- Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Unseren Angeboten und Vereinbarungen liegen sowohl für gegenwärtige als auch für zukünftige Lieferungen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Der Kunde erkennt unsere Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Ware uneingeschränkt an.
- Der Umfang der Lieferung richtet sich nach den Angaben des Angebotes.
- Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Das gilt, wenn irgendwelche Eigenschaften des Kaufgegenstandes zugesichert werden sollen.
- Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages anfechtbar, rechtsunwirksam oder nichtig sein, bleibt der Vertrag in allen übrigen Teilen und Bestimmungen gültig.
- Einkaufsbedingungen unserer Kunden, die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
- Angebote und Auftragsannahme
- Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
- Sämtliche Angaben, wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farbangaben, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen usw. in Angebotsunterlagen, Musterbüchern, Preislisten, Prospekten, usw. sind so genau wie möglich gemacht, gelten dennoch nicht als zugesichert. Etwaige Abweichungen berechtigen den Kunden weder zu Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, noch zum Rücktritt vom Vertrag.
- Kostenvoranschläge, Modell, Zeichnungen, Klischees, Rechnungs- sowie Vertrags und Lieferunterlagen dürfen dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum.
- Der Kunde übernimmt für die von ihm durchgegebenen Abmessungen, Maße und Zeichen das alleinige Risiko.
III. Preise
- Die Preise verstehen sich rein Netto, d.h. ohne Skonto oder sonstige Abzüge und ausschließlich Mehrwertsteuer.
- Aufträge, für die nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, werden von uns zu dem am Tage der Lieferung jeweils gültigen Listenpreis berechnet.
- Mehrkosten für von uns unverschuldeten Eil- und Expressversand trägt der Kunde. Kosten für Kisten, Verschläge und ähnliche Verpackungen werden vom Verkäufer zu Selbstkosten berechnet. Bei Liefermenge von weniger als € 100,- Warenwert sind wir berechtigt, anteilige Liefer- und Versandkosten von € 7,50pro Bestellung zu berechnen.
- Versandvorschriften, die besondere Kosten verursachen, bedingen die anteilige Übernahme der Extraauslagen durch den Auftraggeber.
- Sollten sich bis zur Lieferung Erhöhungen von Löhnen, Gehältern, Materialien oder sonstigen Kostenfaktoren ergeben, so sind wir zu einer Erhöhung des ursprünglich vereinbarten Festpreises berechtigt.
- Lieferzeit und Lieferung
- Zusagen von Lieferterminen und Lieferfristen sind als annähernd zu verstehen. Sie erfolgen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung.
- In Fällen höherer Gewalt, bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer, die Erfüllung behindernder oder wesentlich erschwerender Ereignisse, sowie dann, wenn unser Vorlieferant aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (z.B. Konkurs, Brandschaden, Streik usw.) nicht in der Lage ist, uns zu beliefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz nicht zu. Bei nur teilweiser Befreiung des Verkäufers von der Lieferverpflichtung, bleibt der Kaufvertrag wegen der übrigen Gegenstände bestehen.
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
- Zahlungsbedingungen
- Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, zu leisten.
- Zahlungen dürfen nur an uns selbst, oder an Personen geleistet werden, die schriftliche Inkassovollmacht vorweisen können. Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto ohne jeden Abzug. Skonto gewähren wir nur nach Vereinbarung.
- Gehen Zahlungen des Kunden später als 14 Tage nach Rechnungsdatum ein, so sind wir, ohne dass es einer Mahnung bedarf, berechtigt,
- a) Zahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und die weitere Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern,
- b) ohne Nachfristsetzung von allen mit dem Kunden bestehenden noch nicht abgewickelten Verträgen zurückzutreten,
- c) unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder vom Kunden übertragene Sicherungsgegenstände in Besitz zu nehmen, wobei die Kosten zu Lasten des Kunden gehen.
- Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten und die Anfechtung mit Gegenansprüchen gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist dagegen mit solchen Forderungen gestattet, die von uns schriftlich anerkannt und durch Urteile rechtskräftig festgestellt sind.
- Gestatten wir unseren Kunden ausnahmsweise, den Kaufpreis in Raten zu entrichten, so ist der gesamte Restkaufpreis fällig, sobald der Kunde mit einer Rate in Verzug gerät.
- Bei Zahlungsverzug können dem Kunden alle entstehenden Einziehungskosten sowie Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet werden.
- Bei Rücknahme von Vorbehaltsware sind wir berechtigt, eine Nutzungsentschädigung oder eine Entschädigung für die Wertminderung der Ware während der Besitzzeit durch den Kunden zu verlangen. Als Wertminderung sind ohne näheren Nachweis für den ersten Monat mindestens 25% des Kaufpreises für jeden angefangenen weiteren Monat der Lieferung 5% des Kaufpreises zu zahlen.
- Eigentumsvorbehalt
- Die gekauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten (bei Scheck bis zur Einlösung) Eigentum des Verkäufers.
- Soll die von uns gelieferte Vorbehaltsware von unseren Kunden be- oder verarbeitet werden, so besteht Einigkeit darüber, dass die Be- oder Verarbeitung für uns erfolgt, und dass wir damit als „Hersteller“ im Sinne von § 950 BGB gelten.
3. Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware zur Sicherung für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Kunden